Bild rechts: Fast ausnahmslos "Blech-Juristen" beim Autorechtstag 2017. Dialoge und Kompetenz, von der die BVfK-Mitglieder profitieren.
Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:
Ist der Ruf erst ruiniert … - Die Schattenseiten moderner Kommunikationsmittel und Vertriebswege -
Online-Verkaufsportale und Internetplattformen bieten für die Kfz-Händlerschaft hinsichtlich ihrer Reichweite, Informationsvielfalt und der Bequemlichkeit für den (potentiellen) Kunden sicherlich erhebliche Vorteile gegenüber klassischen Vertriebswegen und Werbemaßnahmen, bergen aber gleichzeitig ein nicht zu unterschätzendes Risiko im Hinblick auf die oftmals anonym stattfindende Kommunikation und der damit einhergehenden, auf vielen Plattformen eingeräumten Möglichkeit der Bewertung des soeben getätigten Geschäfts.
Natürlich kann und sollte man anerkennen, dass der mir unbekannte Geschäftspartner hierdurch ein Gesicht erhält - was jedoch Antwortzeit, Freundlichkeit, Beratung und Vertrauenswürdigkeit betrifft, muss man sich die Frage stellen, ob all diese Aspekte nach meist kurzer Kontaktaufnahme ausreichend gewürdigt werden können, zumal einige Plattformen auch ohne Geschäftsabschluss Bewertungen erlauben. Diese Frage beantwortet ein BVfK-Mitglied entschieden mit „Nein“ und äußert sich darüber hinaus folgendermaßen:
„Hier wird die Tür für Geschäftsschädigung, Rufmord, Verleumdung usw. aber ganz weit geöffnet. Da darf also ein mir Unbekannter, der gerade mal eine Mail geschrieben hat, zumeist auch noch mit völlig unqualifiziertem Inhalt oder Fragen nach unverschämten Preisnachlässen, meine Seriosität bewerte? Das kann und darf ja wohl nicht sein.“
Freilich leiden nicht nur Kfz-Händler unter den zahlreichen Missbrauchsversuchen und Verbalattacken, die sich in den Weiten des Internets auftun und aufgrund der oftmals fehlenden Kontrollmechanismen nahezu unvermeidlich sind. Die Fernsehreihe „Rach-undercover“ hat dem Zuschauer anschaulich demonstriert, welche Gefahren durch verunglimpfende Kritiken entstehen können. „Die Macht des ewigen Wortes im Netz, die ist natürlich brutal. Das was man so leichtfertig da mal hinschreibt, was man einem rechts und links um die Ohren donnert, das kann richtig die Existenz zerstören“ gibt der Moderator zu verstehen und führt vor Augen, dass man sich der potentiellen Macht einer jeden Aussage, die im Internet frei zugänglich ist und meinungsbildend sein kann, stets bewusst sein sollte.
Diesem Problemfeld widmete sich der BVfK intensiv auch beim Deutschen Autorechtstag 2016. Sowohl der Vortrag von Ulrich Dilchert (ZDK) und der BVfK-Rechtsabteilung zu den „Brennpunkten“ des Wettbewerbsrechts, als auch die anschließend stattgefundene Podiumsdiskussion klärten über die Gefahren von „Rachebewertungen“, der Nachhaltigkeit des fälschlicherweise erzeugten negativen Eindrucks des Geschädigten und des teils erfolglosen rechtlichen Widerstands auf.
Der BVfK macht deshalb an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass allen Mitgliedern im Falle einer aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Bewertung jederzeit die Unterstützung und der Rechtsbeistand des BVfK zur Verfügung steht, um sich gegen sogenannte „Internet-Trolle“ und vorsätzliche Schädiger aktiv zu wehren. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch in den im Mitgliederbereich befindlichen Motion-Ausgaben sowie unserem Wochenendticker vom 15. April 2017, in dem wir darüber berichtet haben, dass nicht nur der Schädiger zur Rücknahme, sondern auch der Portalbetreiber zur Löschung der Aussage verpflichtet werden kann.
Matthias Giebler, BVfK-Rechtsabteilung
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